AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen TRIBUS medical Handels GmbH

(in der Folgen kurz AGB genannt)

Geltung: Alle Angebote, Lieferungen, Leistungen und privatrechtl. Willenserklärungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen widersprechen wir und erkennen diese nicht an, außer, wir haben schriftlich und ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten nicht als Zustimmung zu von unseren AGB abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

Vertragsabschluss: Unsere Angebote verstehen sich hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit unverbindlich und freibleibend. Von diesen AGB oder anderen unserer schriftlichen Willenserklärungen abweichende mündliche Zusagen, Nebenabreden und dergleichen, insbesondere solche, die von Verkäufern, Zustellern, etc., abgegeben werden, sind für uns nicht verbindlich. Der Inhalt der von uns verwendeten Kataloge, Prospekte, Werbeankündigungen etc. wird nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass darauf von uns ausdrücklich Bezug genommen wurde. Aufträge werden für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch entsprechende Lieferung verbindlich. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch achttägige Frist, ab Zugang des Angebotes daran gebunden.

Preis: Alle von uns genannten Preise verstehen sich exkl. Umsatzsteuer, ab Versandstätte, unverpackt und für das Inland. Alle Staffelpreise beziehen sich auf die Abnahme von Produkten identer Ausprägung (idente Größe, Farbe, etc.). Aktionspreise sind nur für den Gültigkeitszeitraum für uns bindend. Mit dem Erscheinen eines neuen Kataloges, Preisliste, usw. verlieren alle früheren Angaben ihre Gültigkeit. Wir behalten uns Preisänderungen in unseren aktuellen Katalogen, Flugblättern und anderen Medien vor und werden über Veränderungen spätestens auf der Rechnung informieren. Sollte der Kunde die Ware zu dem neuen Preis nicht behalten wollen, kann er die originalverpackte, unbenutzte und unbeschädigte Ware innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Lieferung und telefonischer Rücksprache mit uns, frei Haus an uns zurücksenden. Sollten sich die Lohnkosten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten, wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc, verändern, so sind wir berechtigt, die Preise anzupassen. 

Zahlungsbedingungen, Rechnungsänderung, Verzugszinsen, Mahn- und Inkassospesen: Unsere Rechnungen sind zahlbar und fällig am Tag der Ausstellung. Der Abzug eines Skontos ist nicht zulässig. Zahlungsverpflichtungen gelten erst dann als erfüllt, wenn wir über den Gegenwert unserer Forderung endgültig frei verfügen können. Begehrt der Kunde eine Abänderung der ausgestellten Dokumente (Lieferschein / Rechnung), so sind wir berechtigt, mind. € 25 zzgl. MwSt. oder die benötigte Arbeitszeit zu verrechnen. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch bei Teilzahlung, werden jedwede Skonto- und Rabattvereinbarungen und Preisnachlässe ungültig und der Listenpreis, sowie der volle Kaufpreis wird sofort zur Zahlung fällig und ev. mit gesonderter Rechnung nachverrechnet. Für den Fall des Zahlungsverzuges sind wir ab Fälligkeit wahlweise berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12.5 % pa od. Sekundärmarktrendite/Bund +4% lt. statistischem Monatsheft der Österreichischen Nationalbank zu verrechnen. Weitere Ansprüche, wie insbesondere der Anspruch auf höhere Zinsen, auch/oder aus dem Titel des Schadenersatzes bleiben vorbehalten. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Kunde die uns entstehenden Mahnspesen v. EUR 15 pro erfolgter Mahnung zuzüglich Porto, sowie die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Vierteljahr einen Betrag v. EUR 15 zu ersetzen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Alle Aufwendungen, wie Arbeitszeit und insbesondere zur Rechtsverfolgung notwendigen Mahn-, Inkasso- und Anwaltskosten zu ersetzen.

Vertragsrücktritt / Rücksendungen: Die Rückgabe gekaufter Ware ist nur in Ausnahmefällen und nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung möglich. Ohne unsere Zustimmung zurückgesandte Waren werden wir unfrei zurückschicken oder die Annahme verweigern. Rückwaren reisen grundsätzlich auf Gefahr und zu Lasten des Absenders. Bei der Vergütung des Wertes zurückgegebener Ware werden wir je nach Verwendbarkeit der Ware folgende Abzüge vornehmen: Bei Waren, die ohne weiteres wieder abgegeben werden können, 10 % des Nettowertes, mindestens jedoch € 25,00, bei Waren die einer Qualitätskontrolle unterzogen werden müssen sind wir berechtigt, hierfür 20 % des Nettowertes, mindestens jedoch € 50,00 zu verrechnen. Nicht mehr verwendungsfähige oder überalterte Ware, sowie Transportkosten und Manipulationskosten werden von uns nicht vergütet. Wir übersenden in diesem Falle eine Vernichtungserklärung. 

Lieferung, Transport, Annahmeverzug, Lieferfrist: Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Die Wahl des Versandweges und der Versandart erfolgt durch uns, nach unserem besten Ermessen. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Kunden, auch im Falle frachtfreier Lieferung. Als Gefahrenübergang gilt die Übergabe der Ware an den Transporteur. Der Abschluss einer Transportversicherung bleibt dem Kunden überlassen. Im Falle eines Annahmeverzuges des Kunden oder der Weigerung des Kunden, von ihm bestellte Waren anzunehmen, sind wir berechtigt einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages, mind. aber € 25,00, oder den uns tatsächlich entstandenen Schaden zu begehren. Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, wenn der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Mehr- oder Minderlieferungen in zumutbaren Grenzen gelten als Vertragserfüllung. Wir bemühen uns, vereinbarte Lieferfristen einzuhalten. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten. Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen bis zu zwei Woche zu überschreiten. Ein Rücktrittsrecht wegen Lieferverzug oder Unmöglichkeit steht dem Käufer erst nach Ende der Nachfrist zu. Es besteht nur bezüglich der nicht gelieferten Ware, es sei denn, die teilweise Erfüllung des Vertrages hat für den Käufer nachweislich kein Interesse. Ersatzansprüche des Käufers wegen Lieferverzug oder Unmöglichkeit sind - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. Unvorhergesehene Ereignisse (gleichviel ob bei uns oder beim Zulieferer eingetreten) wie zum Beispiel Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen, Änderungen der Währungsverhältnisse, Krieg, Arbeitskämpfe und sonstige Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfange ihrer Auswirkung von unserer Lieferverpflichtung. Ereignisse dieser Art berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Geringfügige Leistungsänderungen oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung gelten vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (z.B. bei Maßen, Farbe, etc.).

Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht: Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllen wir bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind. Im Sinne der § 377 f HGB ist die Ware sorgfältig und unverzüglich nach der Ablieferung, längstens aber binnen drei Werktagen zu untersuchen, dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, längstens aber binnen drei Werktagen unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekannt zu geben. Nachweislich verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen drei Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, wird die Ware von ihm verarbeitet oder verbraucht, so gilt die Ware als genehmigt.  

Entsorgung von Elektro-/Elektronikgeräten: Wir übernehmen keine Verpflichtungen/Kosten im Zusammenhang mit der Rücknahmepflicht von Elektro-/Elektronikgeräten (§ 10 Abs. 2 EAG-VO).Der Käufer verpflichtet sich, falls vom Hersteller nicht anders geregelt, Geräte nach Nutzungsbeendigung ordnungsgemäß zu entsorgen oder an den Hersteller zurückzugeben. Kosten, die der Hersteller an TRIBUS medical weitergibt, werden von uns an den Käufer weitergegeben. 

Schadenersatz und Produkthaftung: Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen uns sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen beträgt 12 Monate ab Gefahrenübergang. Die in diesen AGB enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird. Vor Anschluss oder Transport von EDV-technischen Produkten bzw. vor Installation von Computerprogrammen ist der Kunde verpflichtet, den auf der Computeranlage bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern, andernfalls er für verloren gegangene Daten sowie für alle damit zusammenhängenden Schäden die Verantwortung alleine zu tragen hat. Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. 

Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung, Forderungsabtretungen, Zurückbehaltung und Terminverlust: Alle Waren und Sachen werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Rückforderung bzw. Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sache durch uns liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir - unbeschadet weiterer Ansprüche - berechtigt, angefallene Transport - und Manipulationsspesen zu verrechnen. Sofern der Erwerber die von uns gelieferten Waren oder Sachen vor Erfüllung sämtlicher unserer Forderungen verarbeitet oder bearbeitet, erwirbt er dadurch nicht Eigentum daran, wir erwerben Miteigentum an der dadurch entstandenen neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Waren zu den anderen verarbeiteten Waren im Zeitpunkt der Ver- oder Bearbeitung. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren darf der Käufer weder verpfänden noch sicherungshalber übereignen. Bei etwaigen Pfändungen oder sonstiger Inanspruchnahme durch dritte Personen ist der Kunde verhalten, unser Eigentumsrecht geltend zu machen und uns unverzüglich nachweislich per Telefon, Telefax oder E-Mail zu verständigen. Nur ein Unternehmer, zu dessen ordentlichen Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware verfügen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung. Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber in Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Der Kunde hat uns auf Verlangen die uns abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, sowie alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Drittschuldnern die Abtretung unverzüglich mitzuteilen. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 VersVG bereits jetzt an uns abgetreten. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden. Der Kunde ist bei gerechtfertigter Reklamation, außer in den Fällen der Rückabwicklung, nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt. Soweit der Kunde seine Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen abzustatten hat, gilt als vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch ausständigen Teilleistungen ohne weitere Nachfristsetzung sofort fällig werden. Eventuell gewährte Rabatte, Sonderpreise, Preisminderungen oder dergleichen, sind bei nicht fristgerechter Zahlung auch nur einer Rate hinfällig und es treten an deren Stelle die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses üblichen Listenpreise in Kraft. 

Vertragsverletzungen: Vertragsverletzungen des Käufers berechtigen uns vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, jegliche weitere Lieferung an den Käufer einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten. 

Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand, Datenschutz, Adressenänderung, Urheberrecht und Salvatorische Klausel: Erfüllungsort ist Wien. Fakturen sind zahl- und klagbar in Wien. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist ausschließlich das sachlich und fachlich zuständige Gericht in Wien, Handelsgericht Wien, örtlich zuständig. Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mit enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert, verarbeitet und wenn nötig, Dritten weitergegeben werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden. Der Kunde gestattet uns ausdrücklich, sein Logo, Firmenname und dergleichen, für Werbezwecke und dergleichen zu verwenden. Pläne, Skizzen oder sonstige Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte. Für uns überlassene Pläne, Skizzen, Dokumente, Muster oder sonstige Unterlagen lehnen wir jede, wie auch immer geartete Haftung gänzlich ab. Der Überlasser hat uns schad- und klaglos zu halten. Uns überlassene Pläne, Skizzen, Dokumente, Muster usw. werden nicht rückerstattet und sind uns ausnahmslos kostenlos zu überlassen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung(en) tritt eine dem Sinn und Wesen nach ähnliche Bestimmung.

Wien, am 25. Jänner 2018

 

Zuletzt angesehen